Was erledige ich wo?

Rathaus
Hauptstr. 18
73275 Ohmden
Telefon: 07023 / 9510-0
Fax:       07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter

Grundbuch - Einsicht nehmen

Zuständig ist das

Amtsgericht Böblingen
Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen

Tel.: 07031/6860-0
Fax: 07031/6860-300

Email: Poststelle(at)gbaboeblingen.justiz.bwl.de
zuständige Stelle
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zuständige Stelle
  • das Grundbuchamt beziehungsweise die Grundbucheinsichtsstelle (falls eingerichtet) oder
  • jede Notarin und jeder Notar

Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet beim Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder.
Sollte Ihnen bei der Lage eines Grundstücks in Baden-Württemberg nur die Gemarkung und nicht die für die Abfrage im Orts- und Gerichtsverzeichnis notwendige politische Gemeinde bekannt sein, können Sie Letztere über das Verzeichnis der Gemarkungen ermitteln. Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ist dies abrufbar.

Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.