Was erledige ich wo?

Rathaus
Hauptstr. 18
73275 Ohmden
Telefon: 07023 / 9510-0
Fax:       07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter

Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis, dass jemand unter der angegebenen Adresse auch gemeldet ist.

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf
Aufenthaltsbescheinigungen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt ohne Voranmeldung. Sie können ohne längere Bearbeitungszeit beantragt und gleich mitgenommen werden.
Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 2,50 EURO
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu