Was erledige ich wo?

Rathaus
Hauptstr. 18
73275 Ohmden
Telefon: 07023 / 9510-0
Fax:       07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter

Grundbuch - Einsicht nehmen

Zuständig ist das

Amtsgericht Böblingen
Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen

Tel.: 07031/6860-0
Fax: 07031/6860-300

Email: Poststelle(at)gbaboeblingen.justiz.bwl.de
zuständige Stelle
^
zuständige Stelle

Zuständig für die Einsichtnahme in das Grundbuch ist

  • das Grundbuchamt beziehungsweise die Grundbucheinsichtsstelle (falls eingerichtet) oder
  • jeder Notar.

Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet beim Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder. Wählen Sie hierfür zunächst unter „Angelegenheiten“ Grundbuchsachen aus.

Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.

Sollte Ihnen bei der Lage eines Grundstücks in Baden-Württemberg nur die Gemarkung und nicht die für die Abfrage im Orts- und Gerichtsverzeichnis notwendige politische Gemeinde bekannt sein, können Sie Letztere über das Verzeichnis der Gemarkungen ermitteln.

Bearbeitungsdauer
^
Bearbeitungsdauer

keine