Was erledige ich wo?
Rathaus
Hauptstr. 18
73275 Ohmden
Telefon: 07023 / 9510-0
Fax: 07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter
Hauptstr. 18
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Fax: 07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter
Grundbuch - Einsicht nehmen
Zuständig ist das
Amtsgericht Böblingen
Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen
Tel.: 07031/6860-0
Fax: 07031/6860-300
Email: Poststelle(at)gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Amtsgericht Böblingen
Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen
Tel.: 07031/6860-0
Fax: 07031/6860-300
Email: Poststelle(at)gbaboeblingen.justiz.bwl.de
- das Grundbuchamt beziehungsweise die Grundbucheinsichtsstelle (falls eingerichtet) oder
- jede Notarin und jeder Notar
Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet beim Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder.
Sollte Ihnen bei der Lage eines Grundstücks in Baden-Württemberg nur die Gemarkung und nicht die für die Abfrage im Orts- und Gerichtsverzeichnis notwendige politische Gemeinde bekannt sein, können Sie Letztere über das Verzeichnis der Gemarkungen ermitteln. Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ist dies abrufbar.
Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.