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Lilane Blumen verschwommen im Vordergrund. Im Hintergrund liegt der Fokus auf dem Storchenbrunnen
Wasser das aus dem Brunnen sprudelt. im Hintergrund ist das Rathaus zu sehen.

Neuigkeiten

Bericht aus der Gemeinderatsitzung am 24.02.2025

Erstelldatum06.03.2025

Hier finden Sie die Beratungen und Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.02.2025

Bericht aus der Gemeinderatsitzung am 24.02.2025

TOP 1

Haushalt 2025
- Erneute Beratung und Beschluss über eingegangene Anträge in Bezug auf   Offenlegung von Buchungen im Ergebnishaushalt

In der letzten Sitzung vom 10.02.2025 beantragten einzelne Gemeinderäte die Offenlegung der Buchungen im Ergebnishaushalt der Jahre 2024 und 2025 und die Übermittlung dieser im PDF-Format. Die Gemeindeverwaltung schlug alternativ vor, die Einsichtnahme in die gebuchten Belege (papierhafte Form) der Jahre 2024 und 2025 in den Räumlichkeiten der Stadtkasse Weilheim zu ermöglichen.

Mit der Einsicht in die papierhaften Belege kann sich der Gemeinderat einen tiefgehenden Einblick in die Einzelbuchungen des Jahres 2024 bzw. 2025 verschaffen, ebenso kann so dem Datenschutz Rechnung getragen sowie der erforderliche Aufwand angemessen gehalten werden.

Der Gemeinderat konnte diesem Vorgehen einstimmig zustimmen.

TOP 2

Beschluss des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2025 sowie des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

In der Gemeinderatssitzung am Montag, 24. Februar 2025 wurden der Haushaltsplan, sowie der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2025 im Gemeinderat beraten und einstimmig verabschiedet.

Der Ergebnishaushalt, welcher die Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beinhaltet, erwirtschaftet im Jahr 2025 keinen Zahlungsmittelüberschuss sondern weist vielmehr einen Zahlungsmittelbedarf in Höhe von rund 235.550 Euro aus. Diese Mittel müssen vom Finanzhaushalt dem Ergebnishaushalt zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt werden.

Im neuen doppischen Haushalt werden flächendeckend die Abschreibungen dargestellt und sind auch entsprechend zu erwirtschaften. Das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt stellt das Resultat inklusive der Abschreibungen dar. Leider bewegt sich das ordentlich Ergebnis 2025 mit – 465.950 Euro erneut im negativen Bereich (VJ: - 382.500 Euro).

Für den im Bereich der Inneren Verwaltung angesiedelten Bauhof soll im Jahr 2025 eine AS-Wildkrautbürste angeschafft werden. Neben der Jahresrate mit 2.000 Euro sind für diese Investition insgesamt 4.800 Euro im Plan 2025 bereitgestellt.

Aufgrund diverser Beanstandungen im Rahmen einer Begutachtung durch den Sicherheitsbeauftragten ist eine Sanierung bzw. Modernisierung des Feuerwehrhauses in den nächsten Jahren erforderlich. Im Jahr 2025 sollen diesbezüglich nun Planungsleistungen durch den Architekten erbracht werden. Insgesamt sind hierfür Mittel mit 5.000 Euro im Plan enthalten.

Im Bereich der Feuerwehr ist im Jahr 2025 die Anschaffung von 6 Atemschutzmasken/ Lungenautomaten vorgesehen. Für diese Investition sind 6.500 Euro im Jahr 2025 eingeplant.

Für allgemeine investive Beschaffungen im Bereich der Grundschule ist im Jahr 2025 eine Jahresrate in Höhe von 3.500 Euro im Plan enthalten.

Des Weiteren ist die Anschaffung eines Sonnensegels im Jahr 2025 vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird im Plan mit Auszahlungen in Höhe von 3.500 Euro kalkuliert. Aufgrund des Entfalls von laufenden Microsoft-Updates für die Schul-PC’s ist ein Austausch und eine Neuanschaffung dieser PC’s im Jahr 2025 zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang wird mit investiven Auszahlungen in Höhe von 4.000 Euro gerechnet.

Für den Gartenbereich des Wiestalkindergartens (Ü3) soll ein Sonnenschirm im Jahr 2025 beschafft werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von 1.500 Euro eingeplant. Die Heizanlage im Wiestalkindergarten zeigte in den letzten Jahren eine erhöhte Reparaturbedürftigkeit bzw. es waren vermehrt Ausfälle und Störungen zu verzeichnen. Bereits bei der Installation der neuen Pellet-Heizanlage in der Gemeindehalle wurde die perspektivische Möglichkeit einer Anbindung des Wiestalkindergartens an die Gemeindehalle berücksichtigt. Diese Anbindung wurde größtenteils im Jahr 2024 umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde mit Kosten in Höhe von 80.000 Euro kalkuliert, welche im Plan 2024 enthalten waren. Da allerdings die Schlussabrechnung erst im neuen Jahr bei der Gemeinde einging, sind die in 2024 ersparten Mittel (40.000 Euro) im Jahr 2025 erneut zu veranschlagen.

Im Hinblick auf die digitale Gremienarbeit bzw. den digitalen Sitzungsdienst ist die Implementierung eines WLAN-Netzwerkes im Bereich der Gemeindehalle erforderlich. Auch die Zuhörer sollen im Rahmen von öffentlichen Gemeinderatssitzungen die Möglichkeit haben, über mobile Endgeräte und das RIS-Portal auf die öffentlichen Gemeinderatsvorlagen zuzugreifen.
Im Jahr 2025 ist deshalb im Bereich der Gemeindehalle die EDV-Verkabelung zur Einrichtung eines WLAN-Netzes (10.000 Euro) im Plan enthalten. Diese Auszahlung wurde durch Gemeinderatsbeschluss vom 10.02.2025 mit einem Sperrvermerk versehen. Das bedeutet, dass der Gemeinderat über die Aufhebung des Sperrvermerks und damit über die Bewirtschaftung der Mittel entscheidet.

Beim Produkt Räumliche Planung und Entwicklung sind im Jahr 2025 insgesamt Mittel in Höhe von 115.700 Euro (davon 30.000 Euro als Jahresrate) zur Förderung privater Sanierungsmaßnahmen (im Rahmen LSP) eingeplant. An Zuschüssen seitens des Landes können voraussichtlich rund 70.300 Euro generiert werden.

Bei der Abwasserbeseitigung werden im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 80.000 Euro für im Zuge der EKVO erforderliche Kanalsanierungsmaßnahmen bereitgestellt.

Beim Produkt Straßen, Wege, Plätze ist im Jahr 2025 die Sanierung des Wiestalweges und der dortigen Stellplatzflächen eingeplant. In diesem Zusammenhang sind insgesamt 328.000 Euro im Plan bereitgestellt. An Zuschüssen aus dem Förderprogramm LSP können diesbezüglich voraussichtlich 182.200 Euro generiert werden.

Aufgrund der zum Teil sehr positiven Ergebnisse der Vorjahre, waren in den Jahren bis einschließlich 2017 keine Darlehensneuaufnahmen erforderlich. Der Schuldenstand konnte damit von einem sehr hohen auf einen deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegenden Schuldenstand zurückgeführt werden.

Erstmals seit dem Jahr 2005 war zuletzt im Jahr 2018 zur Finanzierung der Investitionen eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von 460.000 Euro erforderlich. In den letzten Jahren (2019 – 2024) waren entgegen den ursprünglichen Planungen der Haushaltspläne aufgrund der verbesserten Liquiditätslage keine Darlehensneuaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen notwendig.

Zu Beginn des Jahres 2025 war allerdings die Nachfinanzierung der in den Jahren 2023 und 2024 getätigten Investitionen durch eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von insgesamt 450.000 Euro erforderlich. Diese Darlehensneuaufnahme basiert auf den Kreditermächtigungen der Jahren 2023 und 2024.

Zur Finanzierung der im Jahr 2025 eingeplanten Investitionsmaßnahmen, insbesondere da sich einzelne Investitionen vom Jahr 2024 nach 2025 verschoben, ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 325.000 Euro zur Finanzierung der Investitionen im Plan 2025 enthalten.

Die Netto-Neuverschuldung (Neuaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft sich in 2025 auf + 294.900 Euro (Plan VJ: + 67.500 Euro), der Schuldenstand der Gemeinde Ohmden steigt deshalb voraussichtlich im Jahr 2025 plangemäß um 294.900 Euro an.

Aufgrund der zum Teil äußerst sanierungsbedürftigen Infrastruktur der Gemeinde muss das Augenmerk in den kommenden Jahren -weg vom Schuldenabbau- wieder verstärkt auf den Erhalt und die Sanierung der bestehenden Infrastruktur (Straßen, Einrichtungen/Gebäude etc.) Ohmdens gerichtet werden. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2020 auch ein Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt, welcher erfreulicherweise im Jahr 2021 mit der Aufnahme der Gemeinde Ohmden in das Förderprogramm positiv beschieden wurde. Die erfolgreiche Aufnahme in dieses Sanierungsprogramm bzw. die damit verbundenen Zuschüsse sind zwingende Voraussetzung, dass die Gemeinde Ohmden die mannigfaltigen Sanierungsmaßnahmen an der gemeindlichen Infrastruktur überhaupt schultern kann.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in der Zukunft hauptsächlich die konjunkturelle Lage (v.a. in Bezug auf Gewerbesteueraufkommen und Einkommensteueranteil) für die Entwicklung der Finanzen der Gemeinde Ohmden ausschlaggebend sein wird. Insbesondere der Erlös aus dem Verkauf von Bauplätzen wird in den nächsten Jahren keine Rolle mehr spielen.

Voraussichtlicher Stand der Schulden am 31. Dezember 2025

Die Gemeinde Ohmden konnte in den vergangenen Jahren ihren Schuldenstand von einem überdurchschnittlichen Wert auf ein deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden liegendes Niveau zurückführen. Zuletzt wurde im Jahr 2018 zur Finanzierung der Investitionen eine Darlehensneuaufnahme mit 460.000 Euro getätigt. Per Ende 2018 lag der Schuldenstand bei 705.121 Euro (410,00 Euro/EW) und damit um rund 84 Euro/EW unter dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden. In den Jahren 2018 – 2024 wurden die bestehenden Darlehen durch die geleisteten Tilgungszahlungen kontinuierlich zurückgeführt und keine Darlehensneuaufnahmen getätigt.

Per Ende 2024 ergibt sich daher ein Schuldenstand im Kernhaushalt mit rund 414.000 Euro (236 Euro/EW).

Im Gegensatz zu Ohmden erhöhte sich der durchschnittliche Schuldenstand je Einwohner vergleichbar großer Gemeinden von 494,00 Euro im Jahr 2018 auf 652,00 Euro im Jahr 2023 (letzter veröffentlichter Wert).

Aufgrund der im Plan 2025 enthaltenen Kreditermächtigung (325.000 Euro) aber auch der kassenmäßigen Nutzung der Kreditermächtigungen 2023 und 2024 erhöht sich im Jahr 2025 der Schuldenstand laut Plan wieder und wird sich voraussichtlich zum Jahresende 2025 auf rund 1.158.900 Euro belaufen (Anstieg um 424 Euro/EW in 2025).

Zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2028 wird sich der Schuldenstand laut Plan auf rund 1.351.800 Euro (770,26 Euro/EW) belaufen.

Damit wird der Schuldenstand (laut Plan) auf Ende 2028 der Höhe nach ziemlich genau dem Schuldenstand des Jahres 2000 entsprechen.

Steuer- und Gebührensätze 2025

Grundsteuer A                                 400 v.H.  unverändert

Grundsteuer B                                 240 v.H.  Reduzierung um 160 v.H.

Gewerbesteuer                                370 v.H.  unverändert

Wasserzins (incl. MwSt.)                   3,50 €    unverändert

Abwassergebühr

- Schmutzwassergebühr                   2,76 €  unverändert

- Niederschlagswassergebühr            0,84 €  unverändert



Daten und Fakten zum Haushaltsplan 2025 (PDF-Dokument, 278,52 KB, 06.03.2025)



TOP 3
Zuschuss an das DRK zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges
- Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe

Der Gemeinderat konnte einstimmig einer Spende in Höhe von 1.000,00 € an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs zustimmen.

TOP 4

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

1. Gewässerschau am Trinkbach

Bürgermeisterin Born gab bekannt, dass am 18. März 2025 um 9 Uhr die turnusmäßige Gewässerschau am Trinkbach stattfindet. Mit dabei sein werden Vertreter des Landratsamtes Esslingen und der Naturschutzbeauftragte. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden in einem Anschreiben hierüber informiert. Der Gemeinderat ist zur Teilnahme dazu eingeladen.

2. Darlehensaufnahme

Bürgermeisterin Born gab bekannt, dass die Gemeinde ein Darlehen in Höhe von 450.000 € per Valuta 17.02.2025 aufgenommen hat. Der Gemeinderat hat die Zustimmung hierfür in der Sitzung am 10.02.2025 erteilt.

3. Sanierung Wiestalweg

Bürgermeisterin Born berichtete, dass die Sanierungsarbeiten gut vorankommen und im vorgegebenen Zeitplan liegen.

Sie berichtete weiter, dass GR Wagner eine Bedenkenanmeldung hinsichtlich der nicht fachgerechten Zwischenlagerung von Bodenmaterial an die Gemeindeverwaltung richtete.

Die Bedenken lauten wie folgt:

„Das anstehende Bodenmaterial wurde in den vergangenen Wochen nicht fachgerecht in Mieten zwischengelagert und großflächig dem Niederschlag ausgesetzt. Zudem wurden mit einer recht für die Baumaßnahmen kleinen Rüttelplatte bei den Niederschlägen Feuchtigkeit in den anstehenden Boden eingearbeitet. Dass das nun zu feuchte Erdmaterial nicht mehr verdichtungsfähig ist, ist klar. Hierzu können bestimmt auch andere KollegINNen Auskunft geben. Fraglich ist, inwieweit die fachgerechte Zwischenlagerung von Material und die Tagwasserhaltung ausgeschrieben und beauftragt wurde. Bevor auch hierfür Schulden aufgenommen werden müssen, wäre es schön diesen Sachverhalt zu hinterfragen. Aus meiner Sicht steht die Gemeinde für den jetzigen zumindest nicht vollumfänglich in der Verantwortung.“

Die Verwaltung nahm hierzu wie folgt Stellung:

Nach Rücksprache dem beauftragten Ingenieurbüro SI Ingenieure und den Verantwortlichen der Firma GM Bau wird das ausgehobene Material zum Lagerplatz beim Sportplatz am Bergwald gefahren und dann entsorgt. Eingebaut wird geliefertes Ersatzfüllgut.

Laut Mitteilung des Bauleiters wurden letzte Woche mit einem Minibagger die vorhandenen Kabel frei gelegt.

Dieses Material wurde nicht gleich zum Lagerplatz gefahren, sondern wurde auf der Baustelle, links und rechts vom Graben, somit auch auf der späteren Fahrbahn zwischengelagert. Das Material wird ebenso entsorgt und nicht wieder eingebaut.

Mit der "kleineren" Rüttelplatte wurden die Leitungstrassen verdichtet, da man dort nicht mit der großen Rüttelplatte arbeiten kann, bis eine gewisse Höhe erreicht ist.

Die Verdichtungsprüfungen wurden auf dem nachverdichteten gewachsenen Boden durchgeführt.

Das Planum wurde insoweit geschützt, dass noch nicht bis auf die Endtiefe ausgehoben wurde.

Die letzte Schicht wird kurz vor dem Einbau des neuen Materials ausgehoben.

Ein Ratsmitglied meldete sich hierzu zu Wort und bestätigte, dass der Bautrupp sehr gut und gewissenhaft arbeite.