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Hasenpest im Gemeindegebiet Ohmden nachgewiesen
Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Zoonose. Sie ist also auf den Menschen und auf Tiere, wie z.B Hunde übertragbar und kann teils schwerwiegende Infektionen verursachen. Es treten grippeähnliche Symptome wie Fieber, Schüttelfrost, Lymphknotenschwellungen, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen auf. Auch der Atmungs- und der Verdauungsapparat können betroffen sein. Nach einer Ansteckung zeigen sich bei Menschen meist innerhalb wenigen Tagen die geschilderten Krankheitssymptome. In diesem Fall ist eine Vorstellung beim Hausarzt angeraten. Eine rechtzeitige Behandlung ist in der Regel erfolgreich.
Erkrankte Tiere verlieren häufig ihre natürliche Scheu und können sich demzufolge Menschen nähern. Sollte bei dem Hund Krankheitssymptome auftreten, bitte den Tierarzt vorher telefonisch kontaktieren wegen der Ansteckungsgefahr (Seuchengefahr).
Um einer Infektion vorzubeugen, empfiehlt das Landratsamt Esslingen folgende Verhaltensmaßregeln:
- Das Berühren oder Mitnehmen kranker oder verendet aufgefundener Feldhasen muss vermieden werden.
- Zudem sollte es nicht zu direktem Kontakt mit Blut, Ausscheidungen und Teilen von Wildtieren kommen.
- Ein totes oder verhaltensauffälliges Tier kann bei der Jagdgemeinschaft Ohmden, Herrn Markus Buchmüller Tel:0178 9717631 oder dirket bei der Polizei gemeldet werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet aus diesem Anlass, die Regelungen in der Polizeiverordnung der Gemeinde Ohmden zu beachten:
Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Hunde sind in der bebauten Ortslage, d.h. auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, insbesondere Kinderspielplätzen, an der Leine zu führen. Ebenso gilt die Leinenpflicht in den Waldgebieten Oberholz und Bergwald. Grundsätzlich dürfen Hunde ohne unmittelbare Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.