Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ohmden
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Blüten im Vordergrund im Hintergrund der Ort
vier Schafe vor Holz. zwei kleine braune Lämmer
Am Horizont sieht steht die Burg Teck auf dem Berg

Neuigkeiten

Hasenpest im Gemeindegebiet Ohmden nachgewiesen

Erstelldatum24.06.2025

Bei einem Feldhasen auf der Gemarkung Ohmden ist der Erreger der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen worden. Die meldepflichtige Tierkrankheit wird durch das Bakterium Franciscella tularensis verursacht.

Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Zoonose. Sie ist also auf den Menschen und auf Tiere, wie z.B Hunde übertragbar und kann teils schwerwiegende Infektionen verursachen. Es treten grippeähnliche Symptome wie Fieber, Schüttelfrost, Lymphknotenschwellungen, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen auf. Auch der Atmungs- und der Verdauungsapparat können betroffen sein. Nach einer Ansteckung zeigen sich bei Menschen meist innerhalb wenigen Tagen die geschilderten Krankheitssymptome. In diesem Fall ist eine Vorstellung beim Hausarzt angeraten. Eine rechtzeitige Behandlung ist in der Regel erfolgreich.

Erkrankte Tiere verlieren häufig ihre natürliche Scheu und können sich demzufolge Menschen nähern. Sollte bei dem Hund Krankheitssymptome auftreten, bitte den Tierarzt vorher telefonisch kontaktieren wegen der Ansteckungsgefahr (Seuchengefahr).

Um einer Infektion vorzubeugen, empfiehlt das Landratsamt Esslingen folgende Verhaltensmaßregeln:

- Das Berühren oder Mitnehmen kranker oder verendet aufgefundener Feldhasen muss vermieden werden.
- Zudem sollte es nicht zu direktem Kontakt mit Blut, Ausscheidungen und Teilen von Wildtieren kommen.
- Ein totes oder verhaltensauffälliges Tier kann bei der Jagdgemeinschaft Ohmden, Herrn Markus Buchmüller Tel:0178 9717631 oder dirket bei der Polizei gemeldet werden.

Die Gemeindeverwaltung bittet aus diesem Anlass, die Regelungen in der Polizeiverordnung der Gemeinde Ohmden zu beachten:

Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Hunde sind in der bebauten Ortslage, d.h. auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, insbesondere Kinderspielplätzen, an der Leine zu führen. Ebenso gilt die Leinenpflicht in den Waldgebieten Oberholz und Bergwald. Grundsätzlich dürfen Hunde ohne unmittelbare Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.