Neuigkeiten
Bericht aus der Gemeinderatsitzung am 30.06.2025
TOP 1
Projektentwicklung Ortsmitte Ohmden
– Investorenauswahlverfahren
In Gemeinderatssitzung vom 16.12.2024 konnte der Gemeinderat das Planungs- und Nutzungskonzept der Projektgrundstücke im Ortskern der Gemeinde Ohmden beraten und zustimmend beschließen.
Für die Veräußerung der Projektgrundstücke konnte nun ein Grundstücksverkaufspreis in Höhe von 430 €/qm, vorbehaltlich der Ergebnisse von Verkehrswertgutachten festgelegt werden. Der vorgeschlagene Verkaufspreis beinhaltet den Anteil der Gemeinde Ohmden am Bodenwert sowie das Erfolgshonorar der STEG-Stadtentwicklung. Der Grundstücksverkaufspreis gilt als Festpreis für das altlastenfreie und voll erschlossene Baugrundstück. Kosten für Ausgleichsbeträge im Rahmen des Sanierungsverfahren sind im Festpreis abgeglichen. Baugenehmigungsgebühren, Vermessung und eventuell anfallende Befreiungsgebühren sind vom Erwerber zu übernehmen.
Für die Veräußerung der Grundstücke wurde ein Freiwilliges konzeptvergabeorientiertes Investorenauswahlverfahren beschlossen. Beim Vergabeverfahren können sich jegliche Art von Investoren um ein oder mehrere Grundstücke bewerben. Von der STEG Stadtentwicklung GmbH werden regionale und überregionale Bauträger direkt angesprochen.
Das Verfahren sieht zwei Stufen vor: In der ersten Stufe reicht der Bewerber ein Konzept sowie eine Straßenansicht ein und füllt den Bewerbungsbogen aus. Alle Bewerber werden sich dem Gemeinderat im Rahmen einer nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung vorstellen. Der Gemeinderat wählt (je Grundstück) einen geeigneten Investor aus den Bewerbern aus. Der ausgewählte Investor erhält eine Optionsvereinbarung mit der Möglichkeit, das Planungs- und Nutzungskonzept in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten fortzuschreiben. Nach erneuter Vorstellung im Gemeinderat und Einholung des politischen Willens, reicht der Bewerber dann das Baugesuch ein, der Kaufvertrag wird geschlossen und das Projekt realisiert.
Der Gemeinderat konnte dem Vorgehen einstimmig zustimmen.
TOP 2
Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Gemeinde ist ab dem 01.07.2025 Mieterin einer Wohnung in der Hauptstraße, in welcher künftig geflüchtete oder obdachlose Personen untergebracht werden können. Aufgrund des geschlossenen Mietvertrags ist die Unterkunft mit einer kalkulierten Benutzungsgebühr pro Quadratmeter in Höhe von 10,40 € in die Satzung aufzunehmen.
Der Satzungsänderung wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 3
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
1. Teilfortschreibung Regionalplan
Bürgermeisterin Born gab bekannt, dass der Regionalplan für die Region Stuttgart in Teilen fortgeschrieben wird. Die Teilfortschreibungen befassen sich zum einen mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und zum anderen mit der Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Beide Teilfortschreibungen betreffen die Gemarkung der Gemeinde Ohmden nicht.
2. Fördermittel LED-Sanierung Straßenbeleuchtung
Bürgermeisterin Born gab bekannt, dass der Fördermittelbescheid für die LED-Sanierung Straßenbeleuchtung am 23.06.2025 einging und Fördermittel in Höhe von 24.102,00 € bewilligt wurden. Zusammen mit der NetzeBW wird nun das weitere Vorgehen und der zeitliche Ablauf besprochen.
3. Straßenbeleuchtung Gemeindegebiet
Ein Ratsmitglied berichtete, dass insbesondere in den Straßenzügen Schieferweg und Wasserturmstraße bereits seit mehreren Wochen die Straßenbeleuchtung nachts ausgefallen sei. Der Gemeindeverwaltung ist die Störung bekannt, laut der Netze BW handelt es sich um eine größere Störung, an deren Behebung bereits gearbeitet werde.
Ein weiteres Ratsmitglied berichtet außerdem, dass die Straßenlaternen morgens lange leuchten würden, obwohl es bereits ausreichend hell sei. Die Gemeindeverwaltung wird sich erkundigen, ob die Laternen frühzeitiger ausgeschalten werden können.
4. Störung Mobilfunk
Ein Ratsmitglied berichtete, dass es bereits seit mehreren Wochen erhebliche Störungen im Mobilfunknetz im Gemeindegebiet gäbe. Auch diese Störung ist der Gemeindeverwaltung bekannt, die Behebung der Störung würde bereits laufen, zusätzlich kann jeder Mobilfunknutzer die Störung bei seinem Netzbetreiber anzeigen.




