Neuigkeiten
Bericht aus der Gemeinderatsitzung am 28.07.2025
TOP 1
Freiwillige Feuerwehr Ohmden
- Beschaffung von Brandschutzjacken
Die Feuerwehr Ohmden benötigt neue Einsatzjackenjacken da die bisher vorhandenen Jacken zum größten Teil stark abgenutzt oder beschädigt sind. Eine sichere Schutzfunktion kann nicht mehr gewährleistet werden. Der Gemeinderat konnte einstimmig die Beschaffung von Brandschutzjacken der Firma Viking, Modell Challenger in der Farbe schwarzblau und die Vergabe an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG zum Angebotspreis in Höhe von 25.683,77 € brutto beschließen.
TOP 2
Sanierung der Fußgängerbrücken
- Vergabe der Arbeiten
Für die Herstellung der Fußgängerbrücken in der Holzmadener – und Bachstraße wurden in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die Ausführung in 3 Gewerke aufgeteilt.
Für das Gewerk „Abbrucharbeiten" wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, bei Angebotsabgabe gingen von 3 Firmen Angebote ein. Der Gemeinderat konnte die Vergabe der Abbrucharbeiten an den kostengünstigsten Anbieter, die Fa. Haas aus Ohmden zum Preis von 3.784,20 € brutto beschließen.
Für das Gewerk „Anpassungsarbeiten/ Straßenbau" wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Angebotsabgabe ging kein Angebot ein. Eine Verzögerung für die Ausführung der Fußgängerbrücken ist dadurch nicht zu erwarten. Der Gemeinderat beschloss, dass für diese Arbeiten in einem noch zu führendem, direktem Bietergespräch ein Angebot einzuholen ist. Für das Gewerk „Stahl- und Metallbau" wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Angebotsabgabe ging lediglich ein Angebot ein. Die Arbeiten konnten an die Fa. Stahlbau Schmid aus Weilheim zum Angebotspreis von 81.895,63 € brutto vergeben werden.
TOP 3
Finanzzwischenbericht zum 30.06.2025
Kämmerer Michael Nagel informierte den Gemeinderat in einem Finanzzwischenbericht über den aktuellen Stand und über mögliche, noch zu erwartende Veränderungen der Gemeindefinanzen. Dabei hob er die wesentlichsten Veränderungen hervor.
Ertags-/Aufwandart | Ansatz | Hochrechnung | Differenz
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Grundsteuer A und B | 248.300,00 € | 254.800,00 € | 6.500,00 € |
Gewerbesteuer | 240.000,00 € | 355.000,00 € | 115.000,00 € |
Einkommensteueranteil | 1.357.600,00 € | 1.358.800,00 € | 1.200,00 € |
Umsatzsteueranteil | 19.100,00 € | 19.300,00 € | 200,00 € |
Schlüsselzuweisungen | 1.461.700,00 € | 1.456.800,00 € | -4.900,00 € |
Familienleistungsausgleich | 106.600,00 € | 108.000,00 € | 1.400,00 € |
Abwassergebühren | 282.800,00 € | 274.400,00 € | -8.400,00 € |
Kindergartengebühren | 62.000,00 € | 60.100,00 € | -1.900,00 € |
Krippengebühren | 27.500,00 € | 29.800,00 € | 2.300,00 € |
Gebühren Natur-Kiga I + II | 33.000,00 € | 25.800,00 € | -7.200,00 € |
Konzessionsabgabe Strom | 35.500,00 € | 36.000,00 € | 500,00 € |
Holzerlöse | 13.500,00 € | 15.000,00 € | 1.500,00 € |
Zinserträge | 4.000,00 € | 2.000,00 € | -2.000,00 € |
Gewerbesteuerumlage | 22.800,00 € | 33.600,00 € | -10.800,00 € |
Personalaufwendungen | 1.817.700,00 € | 1.712.500,00 € | 105.200,00 € |
Aufwand Sach- u. Dienstlstg. | 1.122.400,00 € | 1.063.600,00 € | 58.800,00 € |
Geschäftsaufwendungen | 261.450,00 € | 235.000,00 € | 26.450,00 € |
Ordentliches Ergebnis | -465.950,00 € | -182.100,00 € | 283.850,00 € |
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Zunächst erläuterte er den Ergebnishaushalt. Im Haushaltsplan 2025 wurde mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von – 465.950 € kalkuliert.
Durch die oben dargestellten Veränderungen, insbesondere die Verbesserungen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B (+ 121.500 €), aber auch dem voraussichtlichen Einsparpotential beim Aufwand für Sach- und Dienstleistungen (z.B. Unterhaltung Grundstücke und baul. Anlagen, Erwerb geringwertige Vermögensgegenstände) in Höhe von 58.800 €, aber auch bei den Geschäftsaufwendungen (+ 26.450 €) verbessert sich das ordentliche Ergebnis (Stand 30.06.2025) um rund 284.000 € auf ein negatives ordentliches Ergebnis mit - 182.100 €.
Somit wird es der Gemeinde Ohmden im Jahr 2025, wie auch bereits im Vorjahr 2024, voraussichtlich nicht gelingen, ein positives ordentliches Ergebnis zu erreichen und den Werteverzehr aufgrund der Abschreibungen zu erwirtschaften. Das voraussichtliche negative ordentliche Ergebnis kann jedoch aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden. Der Stand dieser Rücklage beläuft sich per Ende 2024 basierend auf vorläufigen Zahlen auf 1.440.000 Euro. Der vergleichsweise hohe Stand der Ergebnisrücklagen ist auf die sparsame Wirtschaftsführung in den letzten Jahren seit der Umstellung auf das NKHR im Jahr 2017 zurückzuführen.
Durch die Ergebnisverbesserung im Ergebnishaushalt kann auch der im Haushaltsplan 2025 veranschlagte Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -235.550 € auf rund + 48.300 € verbessert werden. Damit können nach aktuellem Stand die Tilgungsleistungen 2025 in kompletter Höhe durch den Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts finanziert werden.
Der positive Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt trägt entsprechend auch zu einer Verringerung des Finanzierungsmittelbedarfs insgesamt bei.
Einzahlungs-/Auszahlungsart | Ansatz | Hochrechnung | Differenz |
Bauhof: Erwerb bewegliches Vermögen (Jahresrate) | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 0,00 € |
Bauhof: AS Wildkrautbürste | 4.800,00 € | 4.800,00 € | 0,00 € |
Feuerwehr: Sanierung FW-Gebäude, Planungskosten Architekt | 5.000,00 € | 5.600,00 € | -600,00 € |
Feuerwehr: 6 Atemschutzmasken/Lungenautomat | 6.500,00 € | 3.500,00 € | 3.000,00 € |
Grundschule: Erwerb bewegliches Vermögen (Jahresrate) | 3.500,00 € | 3.500,00 € | 0,00 € |
Grundschule: Sonnensegel für Schulgarten | 3.500,00 € | 1.000,00 € | 2.500,00 € |
Grundschule: neue PC´s aufgrund Entfall Microsoft-Updates | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 0,00 € |
Wiestalkindergarten: Nahwärmenetz (NV - Restmittel) | 40.000,00 € | 44.075,00 € | -4.075,00 € |
Wiestalkindergarten: Sonnenschirm Garten Ü3 | 1.500,00 € | 1.500,00 € | 0,00 € |
Gemeindehalle: EDV-Verkabelung (WLAN) - mit Sperrvermerk | 10.000,00 € | 10.000,00 € | 0,00 € |
Räuml. Planung und Entw.: Förderung priv. San.maßnahmen | 115.700,00 € | 115.700,00 € | 0,00 € |
Abwasserbeseitigung: Kanalsanierung gem. EKVO (Jahresrate) | 80.000,00 € | 80.000,00 € | 0,00 € |
Straßen: Sanierung Wiestalweg und Stellplatzflächen LSP: Investitionszuweisungen vom Land Eigenbetrieb Wasser: Tilgung Inneres Darlehen Umlage an Region Stuttgart | 328.000,00 € -252.500,00 € -28.000,00 € 1.000,00 € | 353.121,00 € -252.500,00 € -28.000,00 € 1.000,00 € | -25.121,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit |
-325.000,00 € |
-349.296,00 € |
-24.296,00 € |
Zahlungsmittelbedarf Ergebnishaushalt | -235.550,00 € | 48.300,00 € | 283.850,00 € |
Darlehensneuaufnahme | 325.000,00 € | 0,00 € | -325.000,00 € |
Tilgung von Darlehen | -30.100,00 € | -30.100,00 € | 0,00 € |
Veränderung Finanzierungsmittelbestand zum Jahresende |
-265.650,00 € |
-331.096,00 € |
-65.446,00 € |
Aufgrund der dargestellten Veränderungen reduziert sich der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um knapp 189.000 € auf -420.000 €. In Verbindung mit der Verbesserung des Zahlungsmittelüberschusses aus dem Ergebnishaushalt reduziert sich der Bestand an Zahlungsmitteln nicht wie geplant um -707.000 €, sondern lediglich um - 530.200 €. Die voraussichtliche Verbesserung im Finanzhaushalt 2024 (im Vergleich zum Plan 2024) beläuft sich damit auf rund 176.800 Euro.
Die im Haushaltsjahr 2025 eingeplante Darlehensneuaufnahme mit 325.000 € ist nach aktuellem Stand nicht notwendig, da die Mindestliquidität (83.600 €) trotz höherem Mittelabfluss in Höhe von 65.446 € in 2025 nicht unterschritten wird.
| vorl. RA 2024 | Hochrechnung |
Zahlungsmittel zum Jahresbeginn 2025 |
446.848,00 € |
446.848,00 € |
Veränderung | -265.650,00 € | -331.096,00 € |
Liquide Eigenmittel Jahresende 2025 |
181.198,00 € |
115.752,00 € |
Der Bestand an Finanzierungsmitteln auf 31.12.2025 vermindert sich in Folge des Rechnungsabschlusses 2024 sowie der Hochrechnung 2025 von 446.800 € auf voraussichtlich 115.752 €.
Der Haushaltplan für das Jahr 2024 sah wiederholt ein negatives ordentliches Ergebnis mit – 382.500 Euro vor. Insgesamt wird sich das ordentliche Ergebnis 2024 etwas verbessern. Allerdings muss trotz der Verbesserung auch im Rechnungsabschluss dennoch mit einem negativen ordentlichen Ergebnis gerechnet werden. Damit können nach aktuellem Stand erstmals im Jahr 2024 im Ergebnis die Abschreibungen nicht in voller Höhe erwirtschaftet werden.
Auch für das Jahr 2025 ist, wie ausgeführt, im Ergebnishaushalt eine Verbesserung gegenüber den Planzahlen zu erwarten. Allerdings wird trotz der Ergebnisverbesserung im Jahr 2025 ein negatives ordentliches Ergebnis mit rund -226.650 € erwartet. Die Veränderungen im Finanzhaushalt 2025 bewirken, dass sich die liquiden Mittel etwas stärker reduzieren als dies noch im Rahmen der Haushaltsplanung angenommen wurde. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass nach aktuellem Stand auf die eingeplante Darlehensneuaufnahme mit 325.000 verzichtet wird – mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Liquidität. Die im Jahr 2025 eingeplanten Investitionen werden zum Großteil auch im Jahr 2025 erfolgen. Bei der geplanten Anschaffung eines Sonnensegels (HH-Ansatz: 3.500 €) wurde im Zuge der Prüfung auf Einsparmöglichkeiten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Anschaffung kleinerer Sonnenschirme als ausreichend erachtet. Damit können in diesem Zusammenhang voraussichtlich rund 2.500 € eingespart werden. In Anbetracht der erfreulichen Entwicklung im Jahr 2024 aber auch zur Jahresmitte 2025 muss dennoch, und umso mehr darauf hingewiesen werden, dass weiterhin sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen werden muss, da
- laut Haushalts- und Finanzplanung 2025 auch in den Folgejahren mit negativen ordentlichen Ergebnissen gerechnet werden muss,
- hohe Steuereinnahmen aufgrund der Wechselwirkung des FAG zwei Jahre später zu höheren Umlagen und niedrigeren Zuweisungen führen,
- die für Ohmden relativ hohen Gewerbesteuererträge in 2024 und vor allem auch in 2025 sich in Folge konjunktureller Schwankungen aber auch gesamtwirtschaftlicher Gegebenheiten schnell wieder reduzieren können,
- durch hohe Investitionen in den kommenden Jahren mit einer deutlichen Abnahme der liquiden Mittel zu rechnen ist und gleichzeitig zur Finanzierung der Investitionen Darlehensneuaufnahmen notwendig sein werden,
- die aus den getätigten Investitionen resultierenden höheren Abschreibungen im Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden müssen und das ordentliche Ergebnis belasten.
- Handlungsspielräume kann sich die Gemeinde Ohmden nur durch strikte Aufgabendisziplin, konsequente Ausschöpfung ihrer Erträge und Einzahlungen sowie kritisches Hinterfragen von Aufgaben sichern. In diesem Zusammenhang ist auch das aktuell laufende Verfahren zur Haushaltskonsolidierung zu sehen. Zukünftige Investitionsentscheidungen sind sehr bedacht zu treffen.
TOP 4
Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für die Jahre 2025 und 2026
- Beschluss über die neuen Abwassergebührensätze
- Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 12.12.2011
Der Gemeinderat konnte einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ohmden beschließen. In der Satzungsänderung werden die neuen Gebührensätze der Abwasserbeseitigung, rückwirkend zum 01.01.2025 für das Jahr 2025 sowie für das Jahr 2026 beschlossen. Auf die rückwirkende Gebührenänderung wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 19.12.2024 hingewiesen. Die Schmutzwassergebühr sowie die Gebühr für jegliche sonstige Einleitungen betragen je m³ Abwasser ab dem 01.01.2025 3,24 € und ab dem ab 01.01.2026 2,64 €. Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche ab dem 01.01.2025 0,53 € sowie ab dem 01.01.2026 0,53 €.
TOP 5
Gemeindehalle Ohmden
- Neufassung Benutzungsordnung und Benutzungsgebührensatzung
Für die Gemeindehalle Ohmden wurden vom Gemeinderat mehrheitlich eine neue Benutzungsordnung sowie eine neue Benutzungsgebührensatzung zum 01.10.2025 beschlossen. Neben der Erhebung von Gebühren für Veranstaltungen werden künftig auch Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle im laufenden Übungs- und Sportbetrieb der örtlichen Vereine erhoben. Die neue Benutzungsordnung sowie die Benutzungsgebührensatzung mit den neukalkulierten Benutzungsgebühren wurden bereits im vergangenen Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht und werden nach in Kraft treten auf der Website der Gemeinde Ohmden abrufbar sein.
TOP 6
Bürgermeisterwahl 2026
- Vorbereitende Beschlüsse II
Für die kommende Bürgermeisterwahl am 25.01.2026 konnten vom Gemeinderat weitere vorbereitende Beschlüsse gefasst werden. Einstimmig konnten die folgenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt werden:
Vorsitzende: GRin Katja Gicklhorn
Stellvertreter der Vorsitzenden: Dr. Klaus Dolde
Beisitzer: GR Sven Binder
GRin Nadine Haußmann
GRin Daniela Haible-Lutz
Stellvertreter für die Beisitzer in GR Yannick Haußmann
genannter Reihenfolge: GR Gunther Blessing
GR Alexander Haas
Ebenso wurde der Termin für die öffentliche Kandidatenvorstellung auf Dienstag, den 13.01.2026, 19 Uhr in den Wiestalstuben bzw. ggf. der Wiestalhalle festgelegt.
Um das wichtige Thema Chancengleichheit bei der Bürgermeisterwahl zu gewährleisten, wurden von der Verwaltung Hinweise über die genauen Modalitäten der Kandidatenvorstellung sowie ein Hinweisblatt für alle Bewerbenden mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Kernpunkte und Informationen zur Bürgermeisterwahl erstellt. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
TOP 7
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Keine.



