Neuigkeiten
Wichtige Informationen für alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Erstelldatum28.10.2025
Bei der Gemeindeverwaltung gehen vermehrt Beschwerden ein, dass Hundehalter/-innen Ihren Pflichten nicht nachkommen. Um Belästigungen für die Allgemeinheit zu vermeiden, möchten wir daher auf die geltenden Regelungen bezüglich der Hundehaltung in der Polizeiverordnung der Gemeinde Ohmden hinweisen:
Nach den Regelungen in der Polizeiverordnung der Gemeinde Ohmden sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Hunde sind in der bebauten Ortslage, d.h. auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, insbesondere Kinderspielplätzen, an der Leine zu führen. Ebenso gilt die Leinenpflicht in den Waldgebieten Oberholz und Bergwald.
Der oder die Halter eines Hundes hat/haben dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen, in fremden Gärten oder auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Äckern und Wiesen verrichtet. Alle Hundebesitzer haben nach Ablegen von Hundekot dafür zu sorgen, diesen sofort zu beseitigen.
Um potenzielle Gefahren und Vorfälle zu vermeiden, bitten wir Sie, auch im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, die Regelungen der Satzung zu beachten.
Gemeindeverwaltung Ohmden




