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Ohmden im Schnee von oben fotografiert. Äste im Vordergrund des Bildes
Verschneite Bäume auf einer Wiese in Ohmden, Fahrspuren sind zu sehen

Neuigkeiten

Neuauflage des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen

Erstelldatum05.12.2025

Anmeldung für die 3. Förderperiode 2026-2028 möglich bis zum 07.01.2026 bei der Gemeindeverwaltung

Mit dem zweiten Sammelantrag für 2020-2025 konnte die Gemeinde für 16 Eigentümer mit insgesamt 528 Bäumen einen Förderbetrag von rund 3.000,00 € pro Schnittjahr im Fördertopf des Landes sichern. Durch dieses Programm wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert und somit ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer ländlichen Kulturlandschaft geleistet.

Für den Erhalt unserer ländlichen Kulturlandschaft brauchen wir weiterhin vor allem Sie!

Zum Start des Förderprogramms in die 3. Förderperiode laden wir Sie, als Neuteilnehmer, herzlich ein sich anzumelden, wenn Sie Eigentümer oder Pächter einer Streuobstwiese auf Gemarkung Ohmden sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen ab dem 3. Standjahr auf Streuobstwiesen im Außenbereich, d.h. außerhalb des Siedlungsbereiches oder dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen.

Grundsätzlich sind Kern- und Steinobstbäume mit einer Mindeststammhöhe von 1,40 Meter förderfähig. Bäume von aufgelassenen Brennkirschenanlagen (NC 593 „Dauerkultur aus der Erzeugung sind von der Förderung ausgenommen.

Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf dementsprechend auch nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden - auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde. Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum von drei Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot). Die Auszahlung der Förderung wird jährlich für die durchgeführten Schnittmaßnahmen beantragt.

Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlichen Notifizierung ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden.

Wweitere Informationen sowie die Förder-/Antragsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/.

Die Teilnahmeerklärung können Sie hier (PDF-Dokument, 106,81 KB, 05.12.2025) abrufen. Gerne stellen wir Ihnen die Antragsunterlagen auf Nachfrage auch postalisch zur Verfügung.

Antragsfrist zur Teilnahme am Sammelantrag der Gemeinde ist der 07.01.2026 - das Eingangsdatum im Rathaus ist maßgeblich.

Bei Fragen zum Förderprogramm oder dem Antrag melden Sie sich gerne bei Frau Dudium unter L.dudium(@)ohmden.de oder Tel. 07023/9510-10.