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Ohmden im Schnee von oben fotografiert. Äste im Vordergrund des Bildes
Verschneite Bäume auf einer Wiese in Ohmden, Fahrspuren sind zu sehen
Leben mit Blick auf die Alb

Neues aus der Gemeinde

Rathaus Ohmden und Kirche von weitem
Aktuelles

Informationen zur Grundsteuer 2025

In den kommenden Tagen werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht relevant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkommensneutralität). Die Aufkommensneutralität wird aber voraussichtlich nicht überall umgesetzt werden können. Da die Gemeinden u.a. gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen, kann es notwendig sein, das Grundsteueraufkommen anzuheben. Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität kann es teilweise zu „Belastungsverschiebungen“ gegenüber der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den Nutzungen und Lagen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuer-Modellen auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer kann es daher auch dann geben, wenn die (Gesamt-)Aufkommensneutralität vor Ort gegeben ist. Der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde hat die neuen Hebesätze wie folgt beschlossen. Grundsteuer B Grundsteuer A Weilheim 240 v.H. 320 v.H. Holzmaden 160 v.H. 350 v.H. Ohmden 240 v.H 400 v.H. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann einerseits in Gemeinden mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz als zuvor das bisherige Grundsteueraufkommen erzielt werden. Andererseits kann in anderen Gemeinden ein deutlich höherer Hebesatz als zuvor nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen.

Hand die einen Wahlschein in eine Wahlurne einwirft
Aktuelles, Bekanntmachungen

Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

Über den folgenden Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08116053

Termine in Ohmden

15Jan

Hafenknopftreffen

VeranstaltungsortWiestalstuben
VeranstalterHafenknöpfe
17Jan

Musikersitzung (intern)

VeranstalterMusikverein Ohmden
17Jan

Vortrag: Was bedeutet Nachhaltigkeit grundsätzlich und für mich?

VeranstaltungsortVereinszimmer Holzmaden
VeranstalterLandFrauen