Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ohmden ist bemüht ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite gemeinde-ohmden.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Gemeinde Ohmden plant innerhalb der kommenden 2 Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Website im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
  • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet oder falsch sortiert
  • Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
  • Teilweise keine sinnvolle Fokusreihenfolge
  • Anzeigeausrichtung der Webseite teilweise nicht auf spezielle Anforderungen anpassbar
  • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
  • Webseite ohne Farbe als visuelles Mittel nicht oder nur schlecht nutzbar, Beispiel: Link nicht als solcher erkennbar
  • Teilweise zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Webseite passt sich nicht flexibel an unterschiedliche Displaygrößen an (Responsive Webdesign)
  • Grafiken und / oder grafische Bedienelemente weisen teilweise zu geringen Kontrast auf
  • Textabstände sind teilweise nicht anpassbar
  • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet
  • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
  • Angaben in Formular-Feldern werden vor dem Absenden des Formulars nicht automatisch überprüft
  • Teilweise fehlende Statusmeldungen bei Zustandsänderungen auf der Webseite, Beispiel: Wenn bei der Volltextsuche der Webseite eine Filter-Kategorie gesetzt wird, wird diese Information nicht an den Screenreader übermittelt.
  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
  • Anderssprachige Wörter und Textabschnitte sind teilweise nicht gekennzeichnet
  • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 Diese Erklärung wurde am 19.08.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.12.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf gemeinde-ohmden.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an l.dudium(at)ohmden.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Ohmden nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.