Was erledige ich wo?

Rathaus
Hauptstr. 18
73275 Ohmden
Telefon: 07023 / 9510-0
Fax:       07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

Zuständig ist das

Amtsgericht Böblingen
Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen

Tel.: 07031/6860-0
Fax: 07031/6860-300

Email: Poststelle(at)gbaboeblingen.justiz.bwl.de
zuständige Stelle
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zuständige Stelle
  • das Grundbuchamt oder
  • die Grundbucheinsichtsstelle (wenn eingerichtet) oder
  • jede Notarin und jeder Notar

Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet bei der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unter „Grundbuchamtssuche“.
Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

Keine.

Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

abhängig vom Geschäftsanfall beim Grundbuchamt oder der Grundbucheinsichtsstelle, meistens kurzfristig

Sonstiges
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Sonstiges

Keine.