Was erledige ich wo?
Rathaus
Hauptstr. 18
73275 Ohmden
Telefon: 07023 / 9510-0
Fax: 07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter
Hauptstr. 18
73275 Ohmden
Telefon: 07023 / 9510-0
Fax: 07023 / 9510-16
Mail. s. Mitarbeiter
Fahrerlaubnis
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen sie durch einen Führerschein nachweisen.
Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. In beiden Bereichen müssen Sie eine Prüfung ablegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
Übergeordnete Lebenslage: Führerschein